| Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer persönlichen und/oder telefonischen Beratung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung durch uns in Staufen zustande. Die Reiseanmeldung können sie schriftlich, per eMail und Fax, mündlich oder fernmündlich vornehmen. 1.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 2 Bezahlung: Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen: 2.1 Durch Lastschriftverfahren: Wir benötigen Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse und Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. 2.2 Durch Überweisung auf das Konto von INNER-GOLF. In diesem Fall ist die Bezahlung erbracht, sobald uns der Geldbetrag frei zur Verfügung steht. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und der Betrag für die Restzahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt gegen Übergabe der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig bzw. durch uns eingezogen. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann INNER-GOLF nach einer entsprechenden Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor. 3 Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu unseren individuellen Angeboten und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 3.1 Die in Ihrem persönlichen Angebot enthaltenen Angaben sind für uns grundsätz-lich bindend, so wie Sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 3.2 Ferienwohnungen/-häuser: Die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus darf nur von der in der Ausschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Beschreibung im Angebot dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Angebot nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. 3.3 Kinderermäßigungen: Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. 3.4 Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Gepäck- und Reisekrankenversicherung. 4 Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. INNER-GOLF wird Sie über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. INNER-GOLF behält sich vor, bei Preisänderungen (Erhöhungen oder Verminderungen), die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Sicherheits-, Hafen- oder Flughafengebühren in dem Um-fang zu ändern, wie sich die Erhöhung oder Verminderung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn INNER-GOLF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von uns über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung INNER-GOLF gegenüber geltend zu machen. 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von INNER-GOLF nicht zu vertreten sind, kann INNER-GOLF angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (s.u.) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: 5.1 Rücktrittsgebühren bei Hotelreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn .................................................................................. 5% ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn ....................................................................... 15% ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn ....................................................................... 30% ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn ......................................................................... 40% ab 6. Tag vor Reisebeginn ...................................................................................... 50% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen ......................................... 75% 5.2 Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen / Appartements / Häusern: bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn .................................................... 10% vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn ...................................... 30% ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen ..................................................................................... 50% 5.3 Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt EURO 30,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt EURO 30,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen EURO 20,- je Änderungsvorgang. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. 5.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EURO 30,- je Person, zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reise-preis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 6 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen. Als höhere Gewalt versteht man folgende Situationen: Ø Naturkatastrophen Ø Krieg Ø Epidemien Ø Behördliche Eingriffe, wie Badeverbote und Straßensperren wegen Lawinengefahr. 7 Haftung: 7.1 INNER-GOLF haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: · Die gewissenhafte Reisevorbereitung · Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers · Die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungsträgern, die im Angebote stehen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung im Angebot erklärt hat. · Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 8 Gewährleistung/Schadenersatz: 8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 8.2 Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Beschränkung der Haftung: 8.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir - auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen - nicht. 8.4 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden oder aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. 8.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 9 Mitwirkungspflicht: 9.1 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine unverzüglich Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die rechtzeitige Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. Daher empfehlen wir Ihnen eine Gepäckversicherung abzuschließen. 10 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. 10.2 Vertragliche Ansprüche verjähren in 1 Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1 Bitte beachten Sie die Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes. Denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. 11.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. 11.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. 12 Gerichtstand: Der Gerichtstand für Klagen gegen INNER-GOLF ist Staufen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für gegen uns gerichtete Prozesse, ist unser Wohn-/Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Wohn-/Geschäftssitz des Vertragspartners zu klagen. Es wird die Anwendbarkeit Deutschen Rechts vereinbart. 13 Sonstige Bestimmungen: Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen INNER-GOLF zur Anfechtung des Reisevertrages. 14 Reiseveranstalter INNER-GOLF Leitung Frank Pyko Am Rebberg 11 D - 79219 Staufen Tel.: + 49 7633 933480 (Stand Januar 2008) |